Hinweise zur Batterieentsorgung
Im
Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von
Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien
als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir
als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich
an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den
Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:
Das Symbol
der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den
Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004
Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent
Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent
Quecksilber.
Besonderheiten beim Verkauf von Starterbatterien
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Fahrzeugbatterien sind
wir, soweit Sie Endverbraucher sind gemäß § 10 BattG verpflichtet, je
Fahrzeugbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich
Umsatzsteuer zu erheben, wenn Sie zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen
Fahrzeugbatterie keine Fahrzeug-Altbatterie zurückgeben. Das Pfand ist
nicht im Kaufpreis enthalten und wird neben dem Endpreis am Artikel
ausgewiesen.
Geben Sie bei uns eine Fahrzeug-Altbatterie
zurück, die wir entsprechend § 9 BattG als Neubatterie im Sortiment
führen oder geführt haben, sind wir im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften verpflichtet, diese kostenlos zurückzunehmen und den
Pfandbetrag zurückzuerstatten.
Soweit wir entsprechend § 10 Abs. 1
Satz 3 BattG eine Pfandmarke ausgegeben haben, ist die Erstattung des
Pfandes bei der Rückgabe der Fahrzeug-Altbatterie von der Rückgabe der
Pfandmarke abhängig.
Rückgabeort ist die im Impressum
aufgeführte Adresse.
Eine Rücksendung der Altbatterie per
Post ist aufgrund der Gefahrgutverordnung nicht zulässig.
Fahrzeug-Altbatterien
können alternativ auch kostenlos bei Wertstoff- und Recyclinghöfen
abgegeben werden. Das von uns erhobene Pfand wird von den öffentlich –
rechtlichen Wertstoff- und
Recyclinghöfen nicht zurückerstattet.
Sie haben dort aber die Möglichkeit, sich die Rückgabe der Fahr-
zeug-Altbatterie auf der Pfandmarke quittieren zu lassen. Gegen Vorlage
der quittierten Pfandmarke erhalten Sie das Batteriepfand von uns
zurück.
Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.